FALSCHE Anzeigen FREUNDE

NR. 12 2019 ALSTER-MAGAZIN 15 ALSTER MAGAZIN L O C A L P E O P L E 10:00 - 13:00 Uhr Weihnachtsbrunch 25. & 26. Dezember 24,90 pro Person Julia Carstensen, Mediaberatung Tel.: 040-538 930 56 j.carstensenalster-net.de Ich berate Sie gerne bei Ihren Anzeigen in Hamburg. FALSCHE FREUNDE! Urteil gegen Schleichwerbung bei Influencern erwirkt. Das OLG Frankfurt schützt Jugendliche gegen unerlaubte Trick- sereien. Eine zunehmende Zahl von sogenannten Influencern, also Leuten, die sich mit ihrem Smartphone fotografieren und diese Fotos ins Netz stellen, überschwemmen die Internet-Plattformen. Viele fotografieren sich in gezielt beschafften Waren oder bewerben Dienstleistungen, ohne ihre Posts als WERBUNG zu kennzeichnen. Das Problem: Sie geben sich als Freunde gegenüber ihrer überwiegend minderjährigen Zielgruppe aus, betreiben allerdings kommerzielle Werbung, die rechtlich als solche gekennzeichnet werden muss. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sprach jetzt ein eindeutiges Urteil und schützt zahllose Jugendliche vor dieser Influencer-Schleichwerbung. Diese wegweisende Entscheidung zur Kennzeichnungspflicht von Werbung im Influencer-Marketing hat die bekannte Ham- burger Anwältin Dr. Patricia Cronemyer (Kanzlei Cronemeyer & Grulert) im Namen des Magazin Verlag Hamburg erstritten. Demnach handelt es sich um unzulässige, getarnte Werbung, wenn ein Influencer auf Produkte bzw. Hotels verlinkt, ohne den werblichen Charakter kenntlich zu machen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.10.2019, Az.6 W 68/19, unanfechtbar). Im konkreten Fall hatte eine sogenannte Influencerin und You- tuberin auf ihrem Instagram-Account mit ihren Posts auf Waren und Dienstleistungen verlinkt, ohne diese Posts als Werbung zu kennzeichnen. Die Hamburger Medienanwältin Dr. Patricia Cronemeyer sagte gegenüber dem ALSTER MAGAZIN: Das Gericht hat mit diesem Beschluss entschieden, dass Influencer nicht über dem Gesetz stehen. Sie müssen alle, nicht nur die als Privatposts getarnten, Beiträge deutlich als Werbung kenntlich machen. Nur so können Jugendliche vor Schleichwerbung besonders geschützt werden. Dies ist ein großer Sieg für den Verbraucherschutz und gegen die Verquickung von Information und Werbung. Das OLG begründete seine Entscheidung mit dem Hinweis, die Influencerin präsentiert sich in ihren Posts bewusst nicht als Werbefigur, sondern als Privatperson, die andere an ihrem Leben teilhaben lässt und dabei sehr authentisch wirkt. In Wahrheit erhalte die Influencerin für die Markierung der jeweiligen Un- ternehmen jedoch eine Gegenleistung. Dr. Cronemeyer: Auch Influencer müssen sich an Gesetze halten!