SCHNEISE SCHAFFEN VERBAND

94 | ALSTERTAL MAGAZIN Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie? Dann nutzen Sie Ihren Vorteil durch unser Unternehmen: Inhabergeführt und regional auf das Alstertal spezialisiert. Immobilienvermittlung mit und Verstand Lesen Sie doch einfach einmal, was unsere Kunden auf unserer Homepage oder bei Yelp.de über uns schrieben. Denn Kundenworte sagen mehr als jede Werbung! Wir leben hier Wir arbeiten hier Wir kennen hier www.alstertalmakler.com ( 040 - 531 31 05 Bauplatzsuche.jpg IMMOBILIEN Fortsetzung von S. 93 52/11) sah das ebenfalls so. Diese Belastung sei dem Mieter nicht mehr zuzumuten, zumal die Eigentümerin ja auch eine Firma beauftragen und die Kosten hätte umlegen können. SCHNEISE SCHAFFEN Bürgersteige müssen im Regelfall nicht auf ganzer Breite geräumt und auf diese Weise vollständig von Schnee und Eis befreit werden. Gerichte sehen es als ausreichend an, wenn eine Schneise geschaffen wird, die es zwei Fußgängern gestattet, vorsichtig aneinander vorbei zu gehen. Wenn nicht klar ist, ob sich ein Unfall auf der zu streuenden Gehsteigmitte oder in deren unbearbeiteten Umfeld ereignet hat, dann muss der Grundstückseigentümer bei einem Unfall auch nicht haften. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 10 O 211/14) hatte sich nach Anhörung eines Sanitäters und eines anderen Zeugen vom Geschehen keine sichere Meinung bilden können. IM VERBAND Die Mitglieder einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern können nicht durch Mehrheitsbeschluss zur Übernahme der Räum- und Streupflicht im turnusmäßigen Wechsel verpflichtet werden. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen V ZR 161/11) ist für diese Aufgabe nicht das einzelne Mitglied zuständig, sondern der gesamte Verband der Eigentümer. Wenn keine Einigung über ein freiwilliges Erbringen des Winterdienstes erzielt werden kann, muss die Verkehrssicherungspflicht durch Vergabe an einen Dritten gewährleistet werden. WER IST ZUSTÄNDIG? Wenn ein Hauseigentümer die Räum- und Streupflicht an seine Mieter delegiert, dann muss er dabei auch für eine nachvollziehba- re, konkret gefasste und gerechte Regelung sorgen. Wer lediglich einen Schneeräumplan aufstellt und diesen in die Briefkästen der Mieter einwirft, der erfüllt als Eigentümer nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm (Aktenzeichen 9 U 38/12) nicht die nötigen Voraussetzungen. Es habe, so hieß es im Urteil, an einer klaren Absprache gefehlt, die eine Ausschaltung von Gefahren zuverlässig sicherstellte. Dem Vermieter hätten sich erhebliche Zweifel aufdrängen müssen, ob die vorgenommene Zuständigkeitsverteilung Beachtung finden würde. AUFS GLATTEIS Ein Fußgänger ist gehalten, einen geräumten und gestreuten Weg zu benutzen, falls dieser zur Verfügung steht. Begibt er sich trotzdem auf einen nicht behandelten Weg, obwohl ihm das nicht einmal einen zeitlichen Vorsprung bringt, dann muss man bei einem Sturz von einem weit überwiegenden Mitverschul- den des Verunglückten sprechen. Das Landgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 6 O 205/12) entschied nach Betrachtung des