Aussteigen Autobahn verboten

88 | ALSTERTAL MAGAZIN AUTO-WELT Ostern ist vorbei und damit auch die erste größere Zeit der Staus. Es kommen aber bestimmt wieder welche und so sollten Autofahrer die wichtigsten Verkehrsregeln kennen und beachten. Es drohen sonst Bußgelder und Punkte. Der ADAC hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt. Eine Rettungsgasse zu bilden, hat im Stau höchste Priorität. Autofahrer dürfen diese Gasse nicht schließen, indem sie beispielsweise einem Rettungsfahrzeug hinterherfah- ren. Es könnten noch weitere Fahrzeuge folgen. Bei Verstößen droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Die Fahrbahn darf im Stau grundsätzlich nicht betreten wer- den. Der Gesetzgeber sieht weder ein menschliches Bedürfnis noch das Wickeln eines Kindes als an- Die reinste Freudebestcarwash-hamburg.de BEST CARWASH | Poppenbütteler Weg 94 MoFr 8:0020:00 Uhr | Sa 8:0018:00 Uhr | So 13:0019:00 Uhr Wir machen es jetzt fit fur die schonste Zeit des Jahres! Hier am Standort Hamburg Nord stehen wir seit 23 Jahren für beste Wasch- und Pflege-Leistungen rund ums Auto. Neben neusten Waschprogrammen sorgen auch Extra-Schutz und Extra-Glanz für ein optimales Ergebnis. TAG, ICH INTERESSIERE MICH FUR IHR AUTO. .. .. .. GUTEN Q2_BEST_POPP_RZ_ANZ_ALSTER_04_2017 06.04.2017 13:08 Uhr Seite 1 Aussteigen auf der Autobahn verboten erkannten Notfall an. In solchen Fällen muss bis zum nächsten Park- oder Rastplatz weiterge- fahren werden. Das Betreten ist nur erlaubt, um einen Unfall abzu- sichern. Wer sich nicht daran hält, muss 10 Euro Verwarnungsgeld zahlen. Auch das Halten auf dem Standstreifen der Autobahn ist verboten. Wer dagegen verstößt, muss 30 Euro Verwarnungsgeld zahlen. Beim Parken wird es noch teurer: 70 Euro Bußgeld und ein Punkt. Das Telefonieren ohne Frei- sprechanlage ist auch im Stau strikt verboten, es sei denn der Motor ist ausgeschaltet. Hier drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt. Der Seitenstreifen ist nicht dazu da, um schneller zum Rastplatz oder zur Autobahnausfahrt zu gelan- gen. Wer ihn dennoch benutzt, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt. Rückwärtsfahren oder gar wenden ist auch im Stau tabu, es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. Sonst drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Rechts zu überholen ist nur er- laubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit weniger als 60 km/h unterwegs ist. Bei stehendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen darf auf dem rechten Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h gefahren werden. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstrei- fen langsam in Bewegung, darf die Differenzgeschwindigkeit nur 20 km/h betragen, höchstens also 80 km/h. Wer sich nicht dar- an hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt. Auch im Stau gelten die Verkehrsregeln! Fo to : A D A C