Haus verkaufen wohnen

80 | ALSTERTAL MAGAZIN IMMOBILIEN Ferienzeit/Einbruchzeit, seien Sie jetzt bereit mit Sicherheitsrollläden! Einbruchsrate ist um 22% gestiegen Markisen und Sicherheitsrollläden von Andre Atzert - aus eigener Produktion - Atzert Rollläden, Markisen, Sonnenschutz www.rolladenatzert.de Ahrensburger Str. 66 Tel.: 040 / 68 91 36 16 Fax: 040 / 68 91 34 27 Frahmredder 7 22393 Hamburg Telefon: 040 - www.zimmermann-ivd.de 600 10 60 Es gibt Alternativen zum klassischen Hausverkauf! Gern beraten wir Sie zum Thema Lebens l anges Wohnrecht und Leibrente. Mit einem finanzstarken Partner an unserer Seite lässt sich das Konzept umsetzen! Rufen Sie uns jetzt an und erfahren Sie mehr. Haus verkaufen & wohnen bleiben? dass in der vorliegenden Fallkonstellation der Landschaftsarchi- tekt erstens die Unterlagen des anderen Architekten und zweitens fehlerfreies Material hätte erhalten müssen. Das sei nicht in vollem Umfang der Fall gewesen, deswegen treffe den Auftraggeber ein Mitverschulden. ALTE SCHULDEN Auch wenn schon einige Monate seit der nicht bezahlten Miete verstrichen sind, kann der Eigentümer trotzdem noch die fristlose Kündigung aussprechen. Das ist nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zumindest dann möglich, wenn dem Mie- ter zuvor angesichts der Fehlbeträge eine Mahnung ausgesprochen worden war. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 296/15) Der Fall: Eine Mieterin, frühere Küsterin einer Kirchengemeinde, war ihrem Ex-Arbeitgeber und Vermieter zwei Monatsmieten schuldig geblieben. Zwar wurde sie von der Gemeinde zeitnah darauf hingewiesen, dass die Summe ausstehe und bezahlt werden müsse, doch zunächst einmal geschah weiter nichts. Nach sieben Monaten das Geld war immer noch nicht überwiesen folgte die fristlose Kündigung. Die Mieterin war der Überzeugung, das sei eindeutig zu spät für einen solchen Schritt. Das Urteil: Die Kündigung war rechtens. Ein Rückstand von zwei Monatsmieten reiche nach Gesetzeslage aus, um den Vertrag einseitig aufzukündigen. Im Mietrecht gelte nicht die sonst bei Dauerschuldverhältnissen verlangte angemessene Zeit der Kün- digung nach der ausbleibenden Zahlung. Zudem liege ja auch die schriftliche Mahnung vor als klarer Hinweis des Vermieters, dass er die Sache nicht auf sich beruhen lassen wolle. Selbst ein mobiles Zuhause ist vor der Zweitwohnungs- steuer nicht sicher! Fortsetzung auf S. 79 G ra fik : L B S/ To m ic e k