ZUSTIMMEN MÜSSEN GLASEREI

90 | ALSTERTAL MAGAZIN BAUEN & RENOVIEREN WANN EIGENTÜMER ZUSTIMMEN MÜSSEN Bauliche Veränderungen führen in Wohneigentümergemeinschaften häufig zum Streit. In der Regel müssen alle Eigentümer zustimmen doch es gibt Ausnahmen. Was auf Wohnungseigentümer zukommen kann, erläutert Schwäbisch Hall- Rechtsexperte Stefan Bernhardt mit Blick auf zwei jüngst vor Gericht entschiedene Streitfälle. E in Eigentümer wollte seine zwei nebeneinanderlie-genden Eigentumswohnungen miteinander verbinden. Dazu musste er eine Mauer durchbrechen und eine Verbindungstür einbauen. Da die Mauer zwischen bei-den Wohnungen zum Gemeinschaftseigentum gehört, mussten die anderen Wohnungseigentümer dieser Baumaßnahme zustimmen. Weil sie nachteilige Auswirkungen auf Statik und Brandschutz sowie mögliche Setzrisse befürchteten, stimmten sie dagegen. Zudem beriefen sie sich auf die Teilungserklärung: Die darin festgeschriebene Abgeschlossenheit der beiden Wohnungen würde durch die Tür aufgehoben. Der Eigentümer der beiden Wohnungen klagte und bekam vor dem Amtsgericht Karlsruhe Recht (Az. 9 C 299/14). Ein Gutachten stellte fest, dass mit den befürchteten Setzrissen nicht zu rechnen sei. Auch die Standsicherheit des Gebäudes und der Brandschutz würden durch die baulichen Maßnahmen nicht Die Eigentü- mergemein- schaft muss baulichen Maßnahmen zustimmen, doch es gibt Ausnahmen Versicherungsschäden Reparatur-Schnelldienst Spiegel und Glasplatten Ganzglastüren und Trennwände Fenster, Türen und Velux-Fenster Glasduschen GLASEREI IM ALSTERTAL