IMMOBILIEN HANSA BIBERSCHADEN

86 | ALSTERTAL MAGAZIN IMMOBILIEN ANZEIGEN-SPEZIAL kurzfristigen Auszug. Doch die Justiz spielte in diesem Fall nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht mit. Angesichts des Verhaltens der Betrof- fenen (nächtlicher Lärm, Verursachung eines Wasserschadens und Bezug des Objekts ohne Rücksprache) müsse keine Räumungsfrist gewährt werden. (Amtsgericht München, Aktenzeichen 433 C 777/18) BIBERSCHADEN Wenn Biber ein privates Grundstück untergraben, dann kann der Eigentümer die Beseitigung der daraus entstandenen Schäden nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Denn derartige Tierschäden betrach- tet die Finanzrechtsprechung nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht als existenziell für einen Hausbesitzer. (Finanzgericht Köln, Aktenzeichen 3 K 625/17) Der Fall: Es war nicht gerade einfach, den aufgegrabenen Garten und die ab- gesackte Terrasse eines Grundstücks wieder in Ordnung zu bringen und zur Vermeidung zukünftiger Überfälle eine sogenannte Bibersperre einbauen zu lassen. Insgesamt machte der Eigentümer in seiner Steuererklärung rund 4.000 Euro geltend, die er als außergewöhnliche Belastung anerkannt haben wollte. Seine Begründung: Diese Ausgaben seien zwangsläufig entstanden und überstiegen klar das, was die G ra fik e n: L B S/ To m ic e k Eine außergewöhnliche Belastung ist es zumindest steuerlich nicht unbedingt, wenn ein Biber das eigene Grundstück untergräbt. Fortsetzung von S. 85 Seit 2006 zeichnet Europas größ- tes Immobilienmagazin BELLE- VUE jedes Jahr empfehlenswer- te Immobilienunternehmen aus Deutschland und aller Welt mit dem Siegel BELLEVUE BEST PROPER- TY AGENTS aus. Zu den besten Immobilienunternehmen, die die begehrte Auszeichnung in die- sem Jahr erhalten haben, gehört IMMOBILIEN HANSA mit Sitz im Ratsmühlendamm 25. Wir freuen uns sehr, dass wir zum wiederhol- ten Male als BELLEVUE BEST PRO- PERTY AGENT ausgezeichnet wur- den und sind stolz darauf, dass unsere Arbeit auf diese Weise so prominent gewürdigt wird. Es ist eine ehrenvolle Anerkennung für unsere langjährige Arbeit, unse- re breite Kompetenz und unseren besonderen Kundenservice, erklärt Inhaberin Sandra Tesch. Mehr Infos zu ihrem Unternehmen, das bereits zum vierten Mal in Folge von BELLEVUE ausgezeichnet wurde, gibt es unter Tel. 040 41 09 32 50 und auf www.immobilien-hansa.de . IMMOBILIEN HANSA AUSGEZEICHNET! Wurde bereits mehrfach prämiert: Sandra Tesch, Inhaberin von IMMOBILIEN HANSA