Silvest Biberfr POST

84 | ALSTERTAL MAGAZIN IMMOBILIEN 25 JAHRE Grundstücksbewertung - unabhängig - marktgerecht Stephan Teschke Diplom Sachverständiger (DIA/Uni Freiburg) für die Bewertung von bebauten und unbe- bauten Grundstücken, für Mieten und Pachten Ihr Ansprechpartner für GuTe-Immobilienberatung Tel.: 040/ 61 18 77 01 auch abends und am Wochenende Frahmredder 7 22393 Hamburg Telefon: 040 - 600 10 60 www.zimmermann-ivd.de Häufigste Verkäufer- Rückmeldungen gute Beratung offenes Ohr profess ionell kompete nt schnell Volker Warnke Immobilien Saseler Kamp 25 22393 Hamburg vwimmo-warnke.de www.immo-warnke.de 040 / 601 78 74 seit 1977 Das Alstertal-Magazin stellt auf seinen Immobilienseiten in lockerer Reihenfolge aktuelle Urteile zur Rechtsprechung rund um die Immobilie vor. Diesmal geht es um ein überschwemmtes Bad, eine falsch genutzte Wohnung und eine Streitfrage zur Wegepauschale! Biberfr Silvest POST AN SILVESTER Am Silvesternachmittag steht einem in der Regel der Sinn nicht nach der Leerung des Briefkastens. Da denken die mei- sten Menschen an den Jahreswechsel und an die bevorstehende Party. Doch trotzdem erwartet die Justiz nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS einen Blick in den Briefkasten. Es könnte ja Post vom Vermieter eingetroffen sein. (Landgericht Hamburg, Aktenzeichen 316 S 77/16) Der Fall: Der Eigentümer einer Wohnung hatte mit seiner Mieterin noch eine Nebenkostenabrechnung offen, deren Frist abzulaufen drohte. Die entsprechenden Unterlagen warf er nachweislich an Silvester um 17:34 Uhr in den Briefkasten. Es ging um eine Nachzahlung in Höhe von 748 Euro. Die Mieterin weigerte sich, die Summe zu bezahlen. Die Rech- nung sei ihr nicht rechtzeitig zugestellt worden, sie habe um diese Zeit nicht mehr mit Post rechnen müssen. Das zuständige Amtsgericht stimmte ihr zu, der Fall ging in die nächsthöhere Instanz. Das Urteil: Bis 18 Uhr müsse noch mit der Zu- stellung von Post gerechnet werden, entschied eine Zivilkammer des Landgerichts. Daran ändere auch nichts, dass es sich um den letzten Tag des Jahres gehandelt habe. Schließlich müsse berücksichtigt werden, dass sich die Zustellzeiten der Post und deren Konkurrenzunternehmen in der jüngeren Vergangenheit verlängert hätten. Es könne nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass an Sil- vester etwas anderes üblich ist. EINFACH EINGEZOGEN Es war eine höchst ungewöhnliche Situation, mit der ein Wohnungseigentümer im Großraum München konfrontiert wurde. Er hatte seine Ein-Zimmer-Wohnung einem Mieter wegen fortdauernder Ruhestörung gekündigt, das Objekt wurde schließlich auch zurückgegeben. Doch auf eine nicht nachvollziehbare Art und Weise war ein Ehepaar mit Kindern an den Schlüssel gekommen, hatte die Wohnung bezogen und das Schloss austauschen lassen. Der Eigentümer strengte eine sofortige Räumung an ohne Gewährung weiterer Fristen. Das Ehepaar verwies auf seine Kinder und verweigerte einen Fortsetzung auf S. 86