IMMOBILIEN Doch einer

ALSTERTAL MAGAZIN | 107 IMMOBILIEN Doch bei einer Wohnungsdurchsuchung durch die Polizei wurden die Pistole und ein Ma- gazin mit Munition gefunden. Der Eigentümer erfuhr davon und sprach die fristlose Kündigung aus, gegen die sich der Mieter zur Wehr setzte. Zwei Instanzen der Rechtsprechung waren damit befasst. Das Urteil: Mit einem vertragsge- mäßen Gebrauch einer Wohnung habe das Aufbewahren einer Waffe nichts mehr zu tun, beschied eine Zivilkammer des Landgerichts Berlin. Man dürfe nicht vergessen, dass von solch einer Pistole mit Munition eine erhebliche Gefahr ausgehe. Der Eigentümer dürfe dagegen einschreiten, selbst wenn er nicht konkret hinterfragt habe, ob und wie weit sich die anderen Hausbewohner daran stören. Wenn gleich nach dem Wohnungskauf riesige Renovierungs- arbeiten anfallen, können sie nicht als Erhaltungsaufwendungen abgesetzt werden, entschieden Gerichte.