heim latz ANWOHNER

ALSTERTAL MAGAZIN | 85 IMMOBILIEN Hamburg-Langenhorn OxPark Quartier Beratung / Verkauf: Frau M. Hornburg | 040 360228-5124 | 0173 4718481 m.hornburghit-immobilien.de Für Kapitalanleger! 8 Wohneinheiten nach KfW 40-Standard 3 Zimmer ETW, je ca. 72 m Wohnfläche vermietbare Wohnfläche ca. 573 m angenommene Mieteinnahmen p.a. soll 99.411,- Kaufpreis incl. Stellplatz: 3.029.200,- MEHRFAMILIENHAUS unverb. Abb. hit-immobilien.de Bezug Sommer 2020 Das Alstertal-Magazin stellt auf seinen Immobilienseiten in lockerer Reihenfolge aktuelle Urteile zur Rechtsprechung rund um die Immobilie vor. Diesmal geht es um Elektroauto-Ladesäulen, ein vermeintliches Denkmal und einen kurzfristigen Umzug ins Heim! ANWOHNER CONTRA LADESÄULE Ein Grundstücksbesitzer kann es der zuständigen Gemeinde nicht verbieten, öffentliche Parkplätze vor seinem Haus mit E-Ladesäulen auszustatten. Für eine solche Maßnahme ist nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS keine Baugenehmigung nötig. (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Aktenzeichen 8 CE 18.1071) Der Fall: Es passte einem Anwohner ganz und gar nicht, als er feststellte, dass unmittelbar vor seinem Grundstück zwei Ladesäulen für Elektrofahrzeuge (mit jeweils zwei Anschlüs - sen) aufgestellt werden sollten. Damit gingen für die Nutzer anderer Fahrzeugarten vier Parkplätze verloren, denn diese speziellen Stellflächen müssen stets für Elektroautos freigehal - ten werden. Es handle sich außerdem um eine Art Tankstelle, die einer besonderen baurechtlichen Genehmigung bedürfe, führte der Kläger aus. Er versuchte, mit einem Eilantrag den bereits laufenden Bau zu stoppen. Das Urteil: Ladestationen hätten nichts mit herkömmlichen Tankstellen zu tun, befanden die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. Sie glichen in Form und Ausprä - gung eher Parkscheinautomaten. Eine Kommune dürfe sie grundsätzlich ohne Baugenehmigung aufstellen. Die Juristen wiesen darauf hin, dass es im Sinne aller zum ungehinderten Verkehrsfluss mit Elektromobilen nötig sei, eine ausreichende Zahl von Lademöglichkeiten zu bieten. DENKMAL-STREIT Ein Anwohner sah es gar nicht gern, dass sich seine Gemeinde entschlossen hatte, das in der unmittelbaren Nachbarschaft Fortsetzung auf S. 86 heim latz,