Reiserücktritt Recht beim

ALSTERTAL MAGAZIN | 87 STEUER & RECHT Recht beim Reiserücktritt Schon beim Abschluss der Reiserücktritts- versicherung sollte man sich über den Umfang des Schutzes informieren! V erbraucherinnen und Verbraucher schließen beim Buchen einer Reise häufig auch eine Reiserücktrittsversicherung ab. Doch in manchen Fällen leistet die Versicherung nicht und Versicherte bleiben auf den Stornokosten für den gebuchten Urlaub sitzen, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg. Vor allem Vorerkrankungen können ein Ausschlusskriterium sein. Schwere Krankheiten sind bei einem Reiserücktritt meist nur dann versichert, wenn sie unerwartet auftreten, wie zum Beispiel ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall oder ein Knochenbruch. Bei beste - henden chronischen Erkrankungen springen Versicherungsgesell - schaften hingegen oft nur ein, wenn sie vor dem Antritt der Reise nicht schon bekannt waren beziehungsweise behandelt wurden. So verweigerte eine Versicherungsgesellschaft einem älteren Mann die Erstattung der Stornokosten, als dieser von einer gebuchten Reise zurücktreten musste, weil sich seine bereits therapierte Augener - krankung verschlimmert hatte. Seine Reiserücktrittsversicherung schloss Erkrankungen aus, die sechs Monate vor Abschluss des Versicherungsvertrags bereits behandelt wurden. Laut einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main muss eine Klausel zu Vorerkrankungen klar und verständlich formuliert sein, anderenfalls ist sie nicht wirksam. Für Verbraucher ist oft nicht erkennbar, in welchen Fällen Versicherer leisten und wann nicht, sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Urlauber sollten vor dem Abschluss einer Reiserücktrittsversi - cherung daher besonders gut hinschauen und kritisch nachfragen. Reisebüros, die die Versicherungen oft mitverkaufen, klären lei - der nur selten und oft nicht ausführlich genug darüber auf, so die Verbraucherschützerin.