SENIOREN-WG IMMOBILIEN guidoporschenhamburgde

94 | ALSTERTAL MAGAZIN IMMOBILIEN Finanzierungsexperte Guido Porschen Poppenbüttler Hauptstr. 31 22399 Hamburg Tel. 040 645 05 415 guidoporschenhamburg.de www.porschenhamburg.de Sturm bis zur Stärke 13 Dachziegel lösen und auf die Straße fallen, dann spricht zumindest der Anscheinsbeweis für einen mangelhaften Unterhalt des Gebäudes. Nur bei außergewöhnlichen Naturereignissen gilt diese Regel nach Meinung der Rechtsprechung nicht mehr. Im konkreten Fall ging es um das Dach einer Kirche, von dem während eines. Sturmes der Windstärke 10 (Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h) Dachziegel auf ein geparktes Auto gefallen waren und einen Sachschaden in Höhe von 6.600 Euro angerichtet hatten. Die Kasko-Versicherung des Autofahrers forderte diese Summe von der Eigentümerin der Immobilie. In zwei Gerichtsinstanzen war sie damit nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS erfolgreich. (Oberlandesgericht Stuttgart, Aktenzeichen 4 U 97/16) SENIOREN-WG Eine Wohngemeinschaft von Senioren in einem Einfamili- enhaus mit jeweils eigenen Miet- und Pflegeverträgen ist in einem reinen Wohngebiet eine zulässige Wohnform. Diese Konstellation ist nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS rechtlich nicht mit einem Altenpflegeheim vergleichbar. (Verwaltungsgericht Neustadt, Aktenzeichen 3 K 575/17) Der Fall: Acht bis neun ältere Menschen, von denen einige an Demenz erkrankt waren, lebten gemeinsam in einem Einfa- milienhaus in einem reinen Wohngebiet. Jede dieser Personen verfügte über ein eigenes, möbliertes Zimmer. Gemeinschafts- räume wie Küche, Wohnzimmer und Badezimmer durften von allen benutzt werden. Mit dem Eigentümer der Immobilie waren jeweils eigene Mietverträge abgeschlossen worden. Nachbarn forderten ein bauaufsichtliches Einschreiten der Behörden gegen diese Wohnform. Es liege hier eindeutig ein Heimcharakter vor, zumal sich auch verwirrte Senioren in dem Haus befänden, die ständiger Aufsicht bedürften. G ra fik e n: L B S/ To m ic e k Fortsetzung von S. 93 Wenn vom Dach der Kirche schon bei geringen Windstärken die Ziegel fliegen, muss sie für die Schäden geradestehen!