Grundstück teilen Freude

ALSTERTAL MAGAZIN | 109 IMMOBILIEN Frahmredder 7 22393 Hamburg - Wollen Sie Ihr Grundstück optimal verkaufen? -Wollen Sie mit Ihrem Grundstück gleich zwei Familien eine große Freude bereiten? Sprechen S ie mit uns über Ihre Möglichkeiten. Tel efo n: 0 40 - 6 00 10 60 ww w.z imm erm ann -ivd .de Ihr Im mo bili enm akl er set zt I hre Plä ne um Grundstück teilen = Freude teilen www.rehmkoppel41.de Komfortabel und innovativ wohnen. Grossmann & Berger machts. Das Neubauprojekt wird in der Rehmkoppel 41, in Poppenbüt- tel, genau an der Grenze zu Wellingsbüttel mit hoher Wohn- qualität und guter Infrastruktur errichtet. Offene Wohn-/Essbereiche werden durch großzügige Loggien und (Dach)-Terrassen nach außen erweitert und durch über- wiegend bodentiefe Fenster gut belichtet. Die Sanitärobjekte namhafter Hersteller in den Bädern sind durch ein elegantes und stilsicheres Design gezeichnet. Rehmkoppel 41, 22391 Hamburg Einheiten: 14 Eigentumswohnungen Wohnflächen: ca. 58 m bis 133 m Zimmer: 2 bis 4 Fertigstellung: vsl. Frühjahr 2021 Angaben nach EnEV: EAW befindet sich in der Erstellung Kaufpreise: ab 394.000,- Anwohner könnten aus einem Bebauungsplan keine eigenen Rechte auf Vollziehung gegenüber der Gemeinde ableiten. (Verwaltungsgericht Mainz, Aktenzeichen 3 K 532/18) WIE IM ZOOGESCHÄFT In einem Wohngebiet darf die Haltung von Kleintieren den Umfang einer typischen Freizeitbetätigung nicht überschreiten. Maßstab dafür, ob es jemand übertreibt, ist nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Gesamteindruck, den ein Spaziergänger hätte, der an dem Grundstück vorbeiläuft. (Verwaltungsgericht Stuttgart, Aktenzeichen 2 K 6321/18) Der Fall: Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte mit Garten (Grundstücksgröße 850 Quadratmeter) brachte im Laufe der Jahre immer mehr Tiere bei sich unter. Zeitweise waren es mehrere Hunde, Enten, Gänse, Hasen, Frettchen, Katzen und Papageien. Das war den Nachbarn entschieden zu viel. Sie wandten sich an die Behörden und forderten, diese Tier- farm müsse dringend kleiner werden. Schließlich resultiere daraus eine Geruchs- und Geräuschbelästigung und zudem würden andere Tiere angelockt. Das Urteil: Dass Menschen in ihren Wohnräumen und un- mittelbar daran angrenzend Kleintiere halten, gehöre zum Inbegriff des Wohnens, stellte das Verwaltungsgericht fest. Bei baulich selbstständigen Nebenanlagen auf dem Grundstück (wie Hasenkäfige und diverse andere Verschläge) sehe das schon anders aus. Das Gericht gab als Merkformel dafür, wann es zu viel wird, die Sicht eines Spaziergängers an. Wenn er bei Betrachtung der ganzen Tiere den Eindruck habe, hier wohne ein Hobbytierhalter, sei es noch vertretbar. Wenn er annehmen müsse, es handle sich um den Eigentümer einer Zoohandlung, der immer wieder Tiere bei sich zuhause einquartierte, werde die Grenze des Zulässigen überschritten. Eine Tiefgarage kann nur für die Mietsteigerung verantwortlich gemacht werden, wenn sie etwas mit der Wohnung zu tun hat!