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ALSTERTAL MAGAZIN | 79 IMMOBILIEN IMVEKO E.K. | Gunnar Roesler | Bahngärten 28 | 22041 Hamburg +49 40 74 39 75 09 | infoimveko.de | www.imveko.de SIE MÖCHTEN IHRE IMMOBILIE VERKAUFEN? Wir bieten Ihnen vollumfängliche Unterstützung ohne Courtageanspruch. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung am Immobilienmarkt! IHRE GÜNSTIGE ALTERNATIVE AM IMMOBILIENMARKT inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer ab 999 IMMOB I L I ENVERMARKTUNG IMVEKO Frahmredder 7 22393 Hamburg - Besteht die Möglichkeit das Haus zu erhalten und zusätzlich einen Bauplatz zu schaffen? - Lohnt sich die Grundstücksteilung auch für mich? - Gibt es Alternativen? Lassen Sie uns darüber sprechen! Tel efo n: 0 40 - 6 00 10 60 ww w.z imm erm ann -ivd .de Ihr Im mo bili enm akl er set zt I hre Plä ne um W eshalb ein intaktes Haus abreißen und das Grundstück teilen? Urteile um die IMMOBILIE und können. Dann wären auch derartig hohe Ausgaben nicht nötig gewesen. Außerdem fehle ein konkreter Nachweis dafür, dass im Streitjahr eine größere Gesundheitsgefährdung bestanden habe. DIE TREPPE MUSSTE WEG Eine Eigentümergemeinschaft beschloss, gegen den eigen- mächtigen Anbau einer Treppe vorzugehen, die vom Balkon einer Erdgeschosswohnung in den Garten führte. Die Ver- sammlung der Eigentümer entschied, dass die Treppe entfernt werden müsse. Dagegen wandte sich der Erbauer der Treppe. Er verwies auf einen früher gefassten Beschluss, mit dem die Umwandlung des Balkons in eine Terrasse erlaubt worden sei. Die Justiz wollte der Argumentation nicht folgen: Auch eine Terrasse benötige nicht unbedingt eine Treppe in den Garten. Gerichte stellten nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in zwei Instanzen fest, dass eine derartige bauliche Veränderung die Optik des Gemeinschaftseigentums störe und den übrigen Eigentümern nicht zuzumuten sei. Es spiele keine Rolle, wenn inzwischen der individuelle Anspruch auf Beseitigung verjährt sei, denn die Gemeinschaft habe sich bereiterklärt, die Treppe auf eigene Kosten zu entfernen. (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 55 S 18/19) G ra fik : L B S/ To m ic ek Fortsetzung auf Seite 80 Ist Marderschutz steuerlich eine außergewöhnliche Belastung? Nicht unbedingt ...