Mardern Eigentümern aktuelle

78 | ALSTERTAL MAGAZIN IMMOBILIEN Grundstücksbewertung - unabhängig - marktgerecht Stephan Teschke Diplom Sachverständiger (DIA/Uni Freiburg) für die Bewertung von bebauten und unbe- bauten Grundstücken, für Mieten und Pachten Ihr Ansprechpartner für GuTe-Immobilienberatung Tel.: 040/ 61 18 77 01 auch abends und am Wochenende 25 Jahre Immobilienkompetenz Wann ist der richtige Zeitpunkt eine Immobilie zu verkaufen? Wir beraten Sie professionell auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt. ZU VERKAUFEN Villa in ruhiger Lage Neubau in Sasel Kaufpreis 998.000.- Familiendomizil in Poppenbüttel Penthouse im Grünen Kaufpreis 825.000.- in fo ko ep ke -im m ob ilie n. de w w w. ko ep ke -im m ob ilie n. de Wir beraten Sie gern Tel.: 040 - 64 50 88 46 VER KAU FT VER KAU FT Von Mardern Eigentümern Das Alstertal Magazin stellt in lockerer Reihenfolge aktuelle Urteile zur Rechtsprechung rund um die Immobilie vor. Diesmal gehts um unerwünschte Untermieter, Parkplätze und aktive Eigentümer. UNERWÜNSCHTE UNTERMIETER Hausbesitzer wollten Vorsorge gegen Marderbefall steuerlich geltend machen, aber wenn ein Hausbesitzer nach einem Marder- befall sein Dachgeschoss einbruchssicher machen will, dann darf er dabei nicht auf die Unterstützung des Fiskus hoffen. Es handelt sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht um eine außergewöhnliche Belastung im Sinne des Steuerrechts (Finanzgericht Hamburg, Aktenzeichen 3 K 28/19). Der Fall : Eine Familie kämpfte jahrelang gegen Marder, die sich im Dach ihres Hauses eingenistet hatten. Immer wieder gab es Zwischenerfolge, doch die Tiere kehrten stets zurück. Da entschloss sich die Familie zum ultimativen Gegenangriff: eine umfassende Dachsanierung zum Preis von 45.000 Euro, die den Mardern jeden Zugang versperrte. Weil damit ihrer Meinung nach eine konkrete Gesundheitsgefährdung für die Bewohner des Hauses beseitigt wurde, machten die Eigentümer die In - vestitionen steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Urteil : Die Finanzrichter stimmten dem Antrag der mar- dergeplagten Familie aus mehreren Gründen nicht zu. Die Betroffenen hätten schon deutlich früher Präventivmaßnahmen ergreifen und damit den späteren schlimmen Befall vermeiden