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70 | ALSTERTAL MAGAZIN IMMOBILIEN Finanzierungsexperte Guido Porschen Poppenbüttler Hauptstr. 31 22399 Hamburg Tel. 040 645 05 415 guidoporschenhamburg.de www.porschenhamburg.de 27 JAHRE IMVEKO E.K. | Gunnar Roesler | Bahngärten 28 | 22041 Hamburg +49 40 74 39 75 09 | infoimveko.de | www.imveko.de SIE MÖCHTEN IHRE IMMOBILIE VERKAUFEN? Wir bieten Ihnen vollumfängliche Unterstützung ohne Courtageanspruch. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung am Immobilienmarkt! IHRE GÜNSTIGE ALTERNATIVE AM IMMOBILIENMARKT inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer ab 999 IMMOB I L I ENVERMARKTUNG IMVEKO Das Alstertal Magazin stellt in lockerer Reihenfolge Urteile zur Rechtsprechung rund um die Immobilie vor. Diesmal geht es um teils kuriose Fälle zum Thema Gartennutzung, herausgesucht vom Infodienst der LBS . TRAMPOLINSPRINGEN Schwierig wird es in der Regel, wenn Nutzungsberechtigte anfangen, im Garten größere Gegenstände aufzustellen. Dann melden die anderen Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft häufig ihren Protest an. So war es zum Beispiel, als ein Eigen - tümer für den ihm zugeteilten, als Ziergarten bezeichneten Außenbereich ein Trampolin kaufte. Das Spielgerät sollte wieder entfernt werden. Doch das Amtsgericht München (Aktenzeichen 485 C 12677/17) ließ das Trampolin zu. Lägen keine besonderen Umstände vor, müsse Kindern ein solches Freizeitvergnügen ermöglich werden. Zumal dann, wenn das Gerät nicht fest im Boden verankert sei. GARTENPFLEGEKOSTEN Es ist bekannt, dass Mieter an den Kosten der Gartenpflege beteiligt werden können. Aber wie sieht es aus, wenn besagte Grünfläche nicht nur den Hausbewohnern zur Verfügung steht, sondern auch zur Nutzung durch die Öffentlichkeit zugelassen ist? Die Mieter hatten kaum mehr Vorteile von dem Außenbereich als Fremde, für sie galten dieselben Regeln. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 132/19) ging deswegen davon aus, dass diese Nebenkosten nicht umzulegen seien. SONDERNUTZUNG Das einmal eingeräumte Sondernutzungsrecht eines Woh - nungseigentümers an Terrasse und Gartenfläche kann nicht Endlich wied das sorgt a Wer andere beleidigt, offenes Feuer macht und sogar handgreiflich wird, muss sich über eine mögliche fristlose Kündigung nicht wundern.