Speicherung Daten Weitergabe

52 | ALSTERTAL MAGAZIN hat. Zentral ist die konkrete Gefahr: beispielsweise wurde schon mehrfach in diesem Bereich etwas beschädigt. Die Abwehr künftiger Straftaten ist ein zulässiger Anlass für die Überwachung. Wichtig ist ebenfalls, dass nicht jeder der Bewohner Zugriff auf die Daten hat. Zudem muss das Datum, an dem die Daten gelöscht werden, feststehen. Und auch die Kontrolle dessen ist essenziell. Anbieten würde sich eine Kamera mit einer fixen Aufnahmezeit etwa im Klingeltableau. Speicherung der Daten und Weitergabe Videoaufzeichnungen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es der Erforderlichkeitsgrundsatz vorgibt. Eine konkrete Regelung zur Speicherdauer von Videoaufzeichnungen enthält die DSGVO nicht. Auch landesrechtliche Regelungen fehlen bisher. Es gelten daher die allgemeinen datenschutzrechtlichen Grundsätze. Heißt: Sofern es sich um eine datenschutzrechtlich zulässige Videoüberwachung handelt, darf diese bis zu 48 Stunden gespeichert werden. Nach Ablauf der zwei Tagen sind die Daten unverzüglich zu löschen, wenn sie den Überwachungszweck nicht mehr erfüllen und/oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen. Eine über 48 Stunden hinausgehende Speicherung der Videoaufzeichnung verstößt grundsätzlich gegen das Prinzip der Datensparsamkeit gem. Art. 5 Abs. 2 DSGVO und muss unterbleiben. Bei Verstößen droht eine Geldbuße. Weitere Informationen gibt es unter Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen. Wer sicher gehen möchte, keine Geldbuße zu erhalten, löscht das Videomaterial automatisch. Staatlicher Zuschuss für die Videoüberwachung Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert seit 2014 bauliche Maßnahmen, um Wohnungseinbrüche zu verhindern, worunter auch die Installation von Überwachungskameras fällt. Unterstützung erhalten Hausbewohner bei der Überwachung des Eingangsbereichs und für die Meldung von Einbrüchen und Überfällen. Im Januar 2017 hat sie die Förderung zur Verbesserung des Schutzes gegen Einbruchdiebstahl wegen der hohen Nach- frage auf 50 Mio. Euro pro Jahr erhöht. Auch gefördert wird das Anbringen von Türzusatzschlössern, Rollläden und Türspionen. Rund zehn Prozent der Investitionskosten übernimmt die KfW bei einer Mindestinvestition in Höhe von 2000 Euro. Wichtig ist , die Kamera gut sichtbar anzubringen, versteckte Geräte sind verboten. Das dient nicht nur der rechtlichen Absi- cherung, sondern hält auch Einbrecher ab und bietet im besten Fall der Polizei aussagekräftige Aufnahmen für die Fahndung. Quelle: IDEAL Magazin Wann ist eine Kamera erlaubt? Die Abwehr künftiger Straftaten ist ein zulässiger Anlass für die Überwachung. Die Kamera muss gut sichtbar installiert werden, versteckte Geräte sind verboten. Pluspunkt: so schrecken sie eher Einbrecher ab. STEUER & RECHT