SERIE Rechtsfä Alstertal

ALSTERTAL MAGAZIN | 71 IMMOBILIEN Frahmredder 7 22393 Hamburg -Privat oder mit Makler? -Wie erreiche ich die Zielgruppe? -Was ist rechtlich zu beachten? Wofür hafte ich? -Welche Vorteile bringt ein Makler? Informieren Sie sich bei uns über Ihre Möglichkeiten. Tel efo n: 0 40 - 6 00 10 60 ww w.z imm erm ann -ivd .de Ihr Im mo bili enm akl er set zt I hre Plä ne um W ie verkaufe ich meine W ohnung erfolgreich? IMVEKO E.K. | Gunnar Roesler | Bahngärten 28 | 22041 Hamburg +49 40 74 39 75 09 | infoimveko.de | www.imveko.de SIE MÖCHTEN IHRE IMMOBILIE VERKAUFEN? Wir bieten Ihnen vollumfängliche Unterstützung ohne Courtageanspruch. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung am Immobilienmarkt! IHRE GÜNSTIGE ALTERNATIVE AM IMMOBILIENMARKT inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer ab 999 IMMOB I L I ENVERMARKTUNG IMVEKO Vermieter darf unter Umständen detektivische Mittel einsetzen. Das Alstertal Magazin stellt in lockerer Reihenfolge aktuelle Urteile zur Rechtsprechung vor. Diesmal geht es um einen detektivischen Einsatz. Ist das Okay? Lesen Sie selbst... G ra fik : L B S/ To m ic e k SERIE: Spannen de Rechtsfä lle Bei Hinweisen auf ein erhebliches vertragswidriges Verhalten kann es dem Vermieter einer Wohnung erlaubt sein, einen so- genannten Agent Provocateur (eine Art Spitzel) einzusetzen, um die Pflichtverletzung nachzuweisen. So entschied es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein Gericht in Berlin. (LG Berlin, Az. 63 S 309/19) Der Fall: Eine Mieterin hatte ohne Rücksprache mit dem Eigentümer Teile ihrer Wohnung an Touristen untervermietet. Nach einer Abmahnung löschte die Betroffene zwar ein entspre - chendes Profil im Internet, betrieb aber trotzdem weiterhin ihre Untervermietung. Daraufhin setzte der Eigentümer verdeckt eine Person an, die ein Zimmer buchte. Anschließend sprach er der Mieterin die Kündigung aus. Das Urteil: Eine Zivilkammer billigte das Auftreten des Agent Provocateur und ebenso die anschließende Kündigung des Miet - verhältnisses. Von dem in Frage stehenden Hausfriedensbruch könne keine Rede sein, denn diese Person habe sich mit Wissen und in Anwesenheit der Mieterin in der Wohnung aufgehalten.